Das Institut der Rechnungsprüferinnen und -prüfer Deutschlands (IDR) beschäftigt sich mit der Nachhaltigkeit vorrangig aus dem Blickwinkel der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Leitlinie 400 beschäftigt sich grundsätzlich mit der Pflicht zur Berichterstattung für private und öffentliche Unternehmen sowie den Gebietskörperschaften und mit den Grundsätzen der Prüfung der Berichterstattung – Link.
Zur Unterstützung der Prüfenden gibt es drei Arbeitshilfen :
IDR-H 4.100 – Prüfung nachhaltiger Finanzen – Link
IDR-H 4.200 – Prüfung einer nachhaltigen Beschaffung – Link
Leitlinie und Arbeitshilfen wurden vom Arbeitskreis Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung (Link) erarbeitet und werden bei Bedarf aktualisiert.
Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit hat sich zur Aufgabe gesetzt Arbeitshilfen für Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen zu erarbeiten, um sehr Praxisorientiert die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune prüfen zu können.
Ansprechpartner Patrick Kötter , Landschaftsverband Westfalen Lippe
Der AK Nachhaltigkeit des IDR ist dankbar für Hinweise und Verbesserungsvorschläge. Senden Sie Ihre Mail gern an nachhaltigkeit@idrd.de